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Transparenz und Orientierung – Änderungen bei Verbraucherrechten im Jahr 2026

Die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte (AEH) des DEF ist seit der Gründung Teil der Verbraucherzentrale Bayern und setzt sich seit über 60 Jahren dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und nutzen können.

 Das neue Jahr bringt nun zahlreiche Änderungen, die unter anderem Finanzen, Konsum und Mobilität beeinflussen. „Die neuen Regelungen ab 2026 zeigen, wie umfassend Verbraucherrechte und -pflichten unseren Alltag prägen – von Finanzen über digitale Dienste bis hin zu Umweltfragen. Uns ist es wichtig, dass diese Veränderungen transparent kommuniziert werden und Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Orientierung erhalten“, so Angelika Wollgarten, Delegierte der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte und Mitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Bayern.

Im Folgenden die Presseinfo der Verbraucherzentrale Bayern vom 17.12.2025:

Neue Regeln 2026: Das ändert sich für Verbraucher

Finanzen
Änderungen bei der Rente
Ab 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Wer das reguläre Rentenalter erreicht und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch erhoben. Ausgenommen sind Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner. 

Ebenfalls ab 2026 soll die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren kommen. Dann soll es erst einmal für alle Sechsjährigen monatlich 10 Euro vom Staat geben, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Die Details sind noch unklar und es gibt noch keine Produkte am Markt. 

Reform des Bürgergelds
Ab dem Frühjahr soll das Bürgergeld – künftig Grundsicherung genannt – reformiert werden. Vorgesehen sind strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert.

Erneuter Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen
2026 werden Auto- und Motorradversicherungen teurer, im Schnitt um etwa sieben Prozent – vor allem wegen höherer Reparaturkosten. Durch den starken Wettbewerb innerhalb der Branche bleiben günstigere Angebote jedoch möglich. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum können auch nach dem üblichen Stichtag 1. Dezember mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.

Lebensmittel
Mehr Durchblick bei Honig und Marmelade
Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Honig die Herkunftsländer nach Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge angegeben werden; Sammelangaben wie „EU/Nicht-EU“ entfallen. Zudem soll die Bezeichnung „Marmelade“ künftig für alle Fruchtaufstriche erlaubt sein. Bislang durfte der Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden, während andere Aufstriche als Konfitüre bezeichnet werden mussten.

Verbraucherrecht und Digitales
KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Bilder, Audio oder Videos müssen klar gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz von Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegt dieser Kennzeichnungspflicht. Ziel ist, dass Verbraucher jederzeit erkennen können, wann sie mit KI oder KI-Inhalten zu tun haben.

Reform der EU-Fluggastrechte
Voraussichtlich 2026 kommt auch eine Reform der Fluggastrechteverordnung: Entschädigungen sollen erst bei längeren Verspätungen fällig werden. Für Flüge bis 3.500 Kilometer oder innerhalb Europas soll es Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung geben, die pauschal 300 Euro betragen. Bei längeren Flugreisen liegt die Grenze künftig bei sechs Stunden Verspätung, verbunden mit einer pauschalen Entschädigung von 500 Euro.

Widerrufsbutton ab Juni Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen, der eindeutig als „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet ist. So soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsabschluss.

Umwelt
Gegen Greenwashing: Strengere Regeln für Umweltwerbung
Viele Produkte tragen Umweltversprechen wie „nachhaltig“, „recycelbar“ oder „bienenfreundlich“, oft jedoch ohne überprüfbare Belege. Dieses sogenannte Greenwashing soll die EU künftig stärker regulieren. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering consumers for the green transition“) gilt ab 27. September 2026 und verlangt, dass Umweltaussagen klar, messbar und überprüfbar sind. Eigene Siegel ohne transparente Kriterien sowie Klimaaussagen, die nur auf CO₂-Kompensation basieren, werden weitgehend verboten. 

E-Zigaretten: Rückgabe an allen Verkaufsstellen
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll die Rückgabe kleiner Elektrogeräte erleichtern: Sammelstellen im Handel werden einheitlich gekennzeichnet. Alle Verkaufsstellen sind verpflichtet, ausgediente Geräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Sie müssen gut sichtbar über die Rücknahme informieren. Verkaufsstellen sind ebenfalls verpflichtet, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen bis 30. Juni eingerichtet sein. Das Gesetz gilt ab 1. Januar.

Bessere Rückgabemöglichkeiten für E-Bike- und Scooter-Batterien
Ab 1. Januar 2026 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler müssen Batterien aus E-Bikes und E-Scootern künftig annehmen. So sollen lithiumhaltige Batterien besser recycelt und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken verringert werden.

Energie und Mobilität
Schritt zur Wärmewende: Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht
Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung schrittweise Pflicht. Großstädte müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028. Die Wärmeplanung soll zeigen, wie Wärme künftig effizient, bezahlbar und klimafreundlich bereitgestellt werden kann und Eigentümern zusätzliche Orientierung bei Heizungsentscheidungen geben. Langfristig sollen CO₂-Emissionen sinken und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert werden.

CO₂-Preis ab 2026: Was Heizen und Tanken künftig kostet
Der nationale CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe ab 2026 erneut teurer. Die Zertifikate für Verschmutzungsrechte werden mit einem Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne versteigert. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Unternehmen in der Regel an die Verbraucher weitergegeben, sodass sich die Energiepreise entsprechend erhöhen. Der Preis für Heizöl kann um bis zu 3,2 Cent pro Liter steigen, bei Erdgas um bis zu 0,24 Cent pro kWh. Benzin kann bis zu 2,8 Cent pro Liter mehr kosten, Diesel bis zu 3,2 Cent.

Geförderte Wärmepumpen müssen leiser werden
Ab 1. Januar 2026 gelten strengere Fördervorschriften für Wärmepumpen. Der Fördergeber verlangt, dass die Außen-Schallemissionen von geförderten Luft-Wasser-Wärmepumpen um 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen müssen, damit 5 dB leiser als bisher. Die meisten neuen Geräte können diese Vorschrift einhalten. 

Deutschlandticket für fünf Jahre gesichert
Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert, mit jährlichen Zuschüssen von 1,5 Milliarden Euro. Für Verbraucher steigt der Preis ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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