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Woche der Meinungsfreiheit

DEF |

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat vom 3. bis 10. Mai 2021 die Woche der Meinungsfreiheit ausgerufen. Dazu hat er eine Charta von elf Punkten erarbeitet, die ihrerseits in den Medien verschiedene Meinungen hervorgerufen hat.

Ein wichtiger Punkt unter anderen ist die Pressefreiheit, die unbedingt in einem demokratischen Staat zu gewährleisten ist. Daher ist es ein fatales Zeichen, dass Deutschland auf der von „Reporter ohne Grenzen“ ermittelten Rangliste der Länder, in denen die Pressefreiheit festgestellt wird, um 2 Punkte abgerutscht ist. Aber nicht, wie die Querdenker gerne behaupten, dass der Staat die Presse gleichgeschaltet hätte, sondern weil immer mehr für die Presse tätigen Personen vor Ort durch Demonstrierende angegriffen wurden und sie damit ihrer Dokumentarpflicht nicht nachkommen konnten. In diesen Fällen garantiert der Staat indirekt nicht mehr die freie Berichterstattung, da er Journalistinnen und Journalisten vor Ort nicht schützen konnte.

Wie fragil die Pressefreiheit ist, zeigt der Film über die „Spiegelaffäre“, der am 3. Mai 2021 im MDR ausgestrahlt wurde (und nun in der Mediathek zu finden ist). Auch in einem demokratischen Staat gibt es also immer wieder Versuche, die freie Presse zu unterdrücken. Daher gehört zur Pressefreiheit immer eine unabhängige Justiz, die die Mächtigen in ihre Schranken weist. Und auch wir genießen mit unserer Zeitschrift def aktuell und unserer Homepage www.def-bayern.de den Schutz der Pressefreiheit.

Die Pressefreiheit ist für einen demokratischen Rechtsstaat eine unabdingbare Voraussetzung, aber für die Menschen in einem Staat oder in einer Gruppe ist die Meinungsfreiheit ebenso wichtig.

In großen Firmen und Unternehmen sind unabhängige Meinungen ebenfalls nicht immer gern gesehen. Auch hier soll die Charta des Börsenvereins gelten. Unternehmen sollen sich verpflichten eine offene Diskussionskultur einzurichten, ohne dass die Beschäftigten Nachteile im Beruf befürchten müssen. Firmen, die global tätig sind, müssen ihre Entscheidungen begründen und sich mit Kritik daran auseinandersetzen. 

Nicht nur die Gedanken sind frei, wie es in einem Volkslied heißt, sondern auch die eigenen Meinungen sind frei und dürfen ungehindert geäußert werden. Das garantiert Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Es mögen wirre, krude, bissige, lustige, satirische Gedanken sein. Gedanken, die der gängigen Meinung nicht entsprechen. Querdenken ist erlaubt, denn nur so eröffnen sich neue Perspektiven.

Meine Meinung ist für mich wichtig. Aber ich muss damit rechnen, dass ich Kritik ernte. Jede Meinung darf und muss vielleicht sogar hinterfragt werden. Wenn ich Meinungsfreiheit einfordere, muss ich sie auch den anderen zugestehen. 

Unterschiedliche Meinungen regen die Diskussionen an und ermöglichen zu einem Konsens zu kommen. Oder die Meinungen bleiben so unvereinbar stehen. Das müssen wir aushalten. Eine Meinung ist immer subjektiv und wird oft sehr emotional verteidigt. Aber so sehr wir uns auch echauffieren, sollten wir Grenzen einhalten, damit unser Gegenüber nicht verletzt wird. Wie schnell Worte entgleisen können, erleben wir in den sozialen Netzwerken, wo Hass, Häme und Beleidigungen einfach eingetippt werden, um die Wut loszuwerden, ohne lange nachzudenken. 

Wohin Pressezensur und Meinungsdiktatur führen, haben wir im 3. Reich gesehen. Alles, was nicht der Meinung der Regierung entsprach, wurde vernichtet - bis hin zur Bücherverbrennung.  Mit dem Gedenktag der Bücherverbrennung am 10. Mai 2021 endet die Woche der Meinungsfreiheit.

Aber auch nach dieser Woche ist es wichtig, sich für die Meinungsfreiheit tagtäglich einzusetzen. Nicht nur bei uns, sondern weltweit.  

Inge Gehlert
Vorsitzende des DEF-Verwaltungsrates

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© Foto: pixabay.com

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