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Kein pauschales Social Media Verbot für Teenager.

Ein Kommentar von Sabine Jörk, Vorsitzende der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Medien (EAM)

Nina Kolleck von der Universität Potsdam bezeichnet in der Süddeutschen Zeitung vom 29. Juni 2026 ein Verbot von Social Media für unter Dreizehnjährige als „Symbolpolitik“, weil es diese Altersgrenzen längst gibt. Gemäß den offiziellen Nutzungsbedingungen von TikTok und Instagram liegt das Mindestalter bei 13 Jahren, bei TikTok benötigen Jugendliche unter 18 Jahren das Einverständnis der Eltern. Instagram hat offiziell „Teen-Konten“ eingeführt, in welchen nach Aussagen des Unternehmens eingeschränkt ist, wer die Kinder kontaktieren kann und welche Inhalte sie sehen können. Um die standardmäßigen Schutzfunktionen zu lockern, brauchen unter 16-Jährige die offizielle Erlaubnis eines Elternteils. Das bedeutet, es gibt von Seiten der Plattformen ein vorgeschriebenes Mindestalter, das aber nicht konsequent umgesetzt wird. Mit dem Digital Service Act, dem Jugendschutzgesetz und der KI-Verordnung gibt es bereits Rechtsrahmen und diese gilt es konsequent durchzusetzen. Alle diese rechtlichen Rahmen geben den Betreibern der Plattformen Pflichten zur Umsetzung vor und Politik muss die Umsetzung bei den Betreibern erzwingen. Das heißt, die Hauptverantwortung für den Schutz Jugendlicher vor schädlichen Einflüssen tragen die Betreiber der Plattformen, die davor sorgen müssen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir brauchen eine Regulierung der Plattformen und keine pauschalen Verbote für Teenager.

Aber nicht nur die Plattformen tragen Verantwortung, sondern auch die Eltern. Viele Eltern fühlen sich mit der Medienerziehung ihrer Kinder überfordert und würden diese gerne an Schule und Politik weitergeben. Daher stimmen viele Eltern einem Verbot zu, da es ihnen vermeintlich eine rasche und bequeme Unterstützung bietet. Oft wird dann auf das angeblich positive Beispiel Australien verwiesen, wo es ein Social Media Verbot für Jugendliche bereits gibt, unerwähnt bleibt, dass Jugendliche immer wieder neue Wege finden, solche Verbote zu unterlaufen und somit heimlich Social Media weiter nutzen. 

Die GMK (Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur) lehnt pauschale Medienverbote für Kinder und Jugendliche ab, weil sie das Recht von Kindern und Jugendlichen auf soziale und kulturelle Teilhabe, Bildung und Information sowie Meinungsäußerung verletzt. Gerade in Social Media Angeboten kann demokratische Selbstwirksamkeit eingeübt werden, eine wichtige Voraussetzung für soziale Teilhabe. Die GMK sagt in ihrer Stellungnahme vom Februar 2026: „…wer junge Menschen aus diesen Räumen ausschließt, schützt sie nicht nur vor Risiken, sondern schließt sie aus der Gesellschaft aus“. (https://www.gmk-net.de/2026/02/19/stellungnahme-der-gmk-zum-spd-impulspapier-sichere-soziale-medien-vom-15-02-2026/)

Die GMK fordert auch Kinder und Jugendliche nicht aus der Debatte auszuschließen, sondern konsequent miteinzubeziehen. Letztlich geht es um sie!

Statt Verboten ist es weitaus sinnvoller und vor allem wirksamer die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu fördern, nachhaltige Medienbildungsangebote für Kinder, Jugendliche, aber auch Eltern und Pädagogen zu schaffen, die sie dabei unterstützen kompetent mit Social Media Angeboten umzugehen. „Medienpädagogisch begleitete, nicht-kommerzielle Räume für digitale Kommunikation und Beteiligung sind kein Luxus, sie sind eine demokratische Notwendigkeit“ so die GMK (s. Link oben). Hier braucht es auch einheitliche Regelungen für die nachhaltige Stärkung der Medienbildung in allen Bundesländern.

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