Zuckerabgabe ab 2028 geplant. Debatte über Wirkung und Notwendigkeit
Die Zahl übergewichtiger und adipöser Menschen steigt weltweit. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist dies längst kein rein deutsches Phänomen. Viele Staaten reagieren mit politischen Maßnahmen – darunter auch mit Abgaben auf stark zuckerhaltige Getränke. Bereits 2023 existierte eine sogenannte Softdrinksteuer in mehr als 50 Ländern, darunter Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Spanien, Mexiko und seit 2026 auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mexiko zählt zu den Ländern mit besonders hohen Fettleibigkeitsraten: 2022 galten dort drei von vier Erwachsenen als übergewichtig, rund 30 Prozent als fettleibig.
Übergewicht beginnt laut WHO bei einem Body-Mass-Index (BMI) von 25, Adipositas ab einem BMI von 30. Ein erhöhter BMI steigert das Risiko für Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Krebsarten sowie psychische Belastungen. Die Folgen betreffen nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern auch das Gesundheitswesen und die Arbeitswelt.
Historisch war Zucker lange ein Luxusgut. Erst mit der Verbreitung der Zuckerrübe Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Zucker zu einem alltäglichen Lebensmittel. 1841 führte Preußen das erste Zuckersteuergesetz ein.
Heute steht erneut eine Zuckerabgabe zur Diskussion. Ziel ist es, die Bevölkerung zu einer gesünderen Ernährung zu motivieren und gleichzeitig die Folgekosten ernährungsbedingter Erkrankungen zu senken. Neben Informations- und Präventionsprogrammen richtet sich der Blick auch auf die Lebensmittelindustrie, die Produkte mit hohem Zuckergehalt herstellt. Viele Hersteller haben den Zuckergehalt bereits reduziert – häufig durch den Einsatz von Süßstoffen, deren gesundheitliche Bewertung weiterhin Gegenstand wissenschaftlicher Debatten ist.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Glas Cola (250 ml) enthält etwa acht Würfelzucker. In einem Liter handelsüblicher Limonade stecken rund 100 Gramm Zucker. Die WHO empfiehlt, maximal zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr aus freien Zuckern zu beziehen – idealerweise nur fünf Prozent. Bei einem durchschnittlichen Energiebedarf von 2000 Kilokalorien entspricht dies höchstens 50 Gramm freien Zuckern pro Tag, besser 25 Gramm.
Nach Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit ist eine gestaffelte Abgabe vorgesehen:
- 32 Cent pro Liter bei ≥ 8 g Zucker pro 100 ml
- 26 Cent pro Liter bei 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml
- keine Abgabe bei weniger als 5 g Zucker pro 100 ml
- keine Abgabe für Säfte
Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt die Staffelung, da sie gezielt stark zuckerhaltige Produkte betrifft. Sie empfiehlt, Einnahmen aus der Abgabe in Präventionsangebote – insbesondere für Kinder und Jugendliche – zu investieren. Zudem sollte der Einsatz von Süßstoffen kritisch geprüft und ergänzende Maßnahmen wie eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse erwogen werden.
Hannelore Täufer, Vorsitzende der AEH-Bayern, schließt sich den Forderungen der Verbraucherzentrale an. „Darüber hinaus wünsche ich mir, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster die Zutatenlisten lesen. Wie viele Namen für Zucker gibt es? Ich habe sie noch nicht gezählt. Aber dass hier mit verschiedenen Namen getrickst wird, zeigt auch das Umschwenken der Industrie auf Süßstoffe.“, ergänzt sie die Forderungen.
Das Gesetz ist bislang nicht eingebracht. Die Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Angesichts steigender Übergewichts- und Adipositasraten besteht Handlungsbedarf.
Hannelore Täufer

