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Widerstand gegen Glyphosat wächst – Verbote gefordert

AEH || Renate Kessen, Informationsdienst aid - www.aid.de

Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat gerät zunehmend in die Kritik. Jüngst wurde er von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert daher ein sofortiges Verbot der Anwendung von Gyphosat in Privatgärten und auf öffentlichen Flächen und keine Verlängerung der Genehmigung als Pflanzenschutzmittel.

Ein sofortiges Verbot der Abgabe von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln an Privatpersonen fordert auch Verbraucherminister Alexander Bonde, Baden- Württemberg, nachdem in Muttermilch-Proben Rückstände des Wirkstoffs festgestellt worden waren.

Der Minister wies auch darauf hin, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern (VSMK) für ein vorläufiges Verbot der Glyphosat-Anwendung für Freiflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, bis eine abschließende Neubewertung vorliege, ausgesprochen habe. „Die Gefahr einer unsachgemäßen Anwendung in Haus- und Kleingärten ist zu groß. Ohne die notwendige Sachkunde können sich Anwender selbst Schaden zufügen. Besonders besorgniserregend ist, dass spielende Kinder oder Haustiere in Kontakt mit Glyphosat kommen können“, so Bonde in einer Pressemitteilung. Er betonte, dass ein Verbot der Abgabe an Privatpersonen zwingend notwendig sei. Die aktuellen Muttermilch- Proben würden dies nochmals unterstreichen.

Glyphosat als Unkrautvernichtungsmittel ist nicht nur in landwirtschaftlichen Kulturen zugelassen, sondern auch für die Anwendung im Privatgarten in jedem Baumarkt erhältlich. Vor der Zulassung war der Wirkstoff auf Unbedenklichkeit getestet worden, inzwischen liegen jedoch auch Studien vor, die einen Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Glyphosat und der Veränderung des Erbguts nachgewiesen haben. Darauf stützt sich auch die IARC mit ihrer Einschätzung.

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