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So erkennt man unseriöse Inkassodienstleister

EAM |

Forderungen kritisch prüfen und nicht einschüchtern lassen

Sobald eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen im Briefkasten oder Mailpostfach landet, sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert: Ist die Forderung berechtigt? Und was soll man von den einschüchternden Formulierungen und den Androhungen rechtlicher Schritte halten? Tatsächlich kommen viele Forderungen von unseriösen Anbietern. Dubiose Inkassobüros drohen häufig mit sofortiger Zwangsvollstreckung oder der Staatsanwaltschaft. Mit diesen Drohkulissen wollen sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beruhigt: „Betroffene sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen. Die angedrohten Schritte sind in der Regel nicht zu befürchten.“ Wichtig ist: Als erstes sollte die Forderung in Ruhe überprüft werden. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten transparent und gehen auf Fragen und Einwände ein.
 
Was macht ein seriöses Inkassounternehmen aus?
Ein Inkassodienstleister muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. „Doch die Eintragung allein macht noch keinen seriösen Anbieter aus“, warnt Halm. Grundsätzlich darf ein solcher Dienstleister Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen einen Anspruch hat. Dazu muss der Verbraucher einen Vertrag geschlossen und nicht fristgerecht bezahlt haben. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dürfen dem Verbraucher – neben den tatsächlich anfallenden Kosten für ein gekauftes Produkt oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung – auch die Kosten für einen Inkassodienst berechnet werden.
 
Arbeitet ein registriertes Inkassounternehmen mit unlauteren Methoden, kann die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister widerrufen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 4 B 1590/20) in einem Fall entschieden. Das Unternehmen hatte nicht ausreichend überprüft, ob die Forderungen tatsächlich bestehen.
 
Inkasso-Check nutzen und unseriöse Anbieter melden
Im Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Forderungen kostenlos überprüft werden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check. Betroffene haben auch die Möglichkeit, unseriöse Anbieter oder Forderungen bei der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by zu melden.
 
Bei individuellen Fragen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die unterschiedlichen Beratungswege und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.

Aus: Presseinfo vz bayern vom 26.7.2023

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© Foto: pixabay.com

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