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Landesfrauenrat Bayern: Wir nehmen jede Herausforderung an

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Nächstes Jahr, vor fast genau 100 Jahren, am 30. November, trat in Deutschland das Reichswahlgesetz in Kraft. Es sprach den Frauen endlich das aktive und passive Wahlrecht zu.
Am 19. Januar 1919 konnten Frauen dann zum ersten Mal wählen und gewählt werden, denn es fanden Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten; 37 Frauen – von insgesamt 423 Abgeordneten – wurden schließlich gewählt.
Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung spricht die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin folgende Worte:
"Ich möchte hier feststellen ..., dass wir Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat,
das war eine Selbstverständlichkeit:
Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen – bis dahin – zu Unrecht vorenthalten worden ist."
Das passive und das aktive Frauenwahlrecht, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und auch Frauen durchsetzen. Es wurde uns Frauen noch selten etwas geschenkt oder aus übergeordneter Einsicht „angetragen“.
Ganz im Gegenteil:
Frauen wurde damals verminderte Intelligenz und „durch ihre Gebärfähigkeit eine natürliche Bestimmung für den privaten, politikfernen Bereich“ zugeschrieben.
Immer mussten die Frauen kämpfen, und viele weitere Schritte waren nötig, um ganz natürliche Rechte und Ansprüche gesetzlich zu verankern.
Das Zahlenverhältnis von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag hat sich über die 98 Jahre hinweg von 8 Prozent auf gegenwärtig 30,7 Prozent verbessert. Eine paritätische Besetzung haben wir jedoch auch nach fast einem Jahrhundert immer noch nicht erreicht.
Unser Kampf um eine paritätische Besetzung in den Parlamenten dauert hoffentlich nicht auch noch Jahre.
Wir warten derzeit – quasi stündlich – auf eine Reaktion des Bayerischen Verfassungs-gerichtshofs auf unsere Popularklage hin. In gut zwei Wochen „ruht“ diese dort schon ein ganzes Jahr.
Wir sind sicher, dass die Reaktion „sehr gründlich“ bedacht wird, und wir werten diesen langen Zeitraum optimistischerweise so, dass man sich schwer tut, eine adäquate Antwort zu formulieren.
Man müsste ja auch beweisen, wo der Staat sich verfassungsgemäß hilfreich eingesetzt hat, und das fällt schwer.
Phantasie allein reicht nicht!
Wir bleiben gespannt!
Dies ist nur eine von vielen Baustellen, die der Bayerische Landesfrauenrat zu beackern hat.
Aber wir nehmen nicht nur diese, sondern jede Herausforderung an!
Die Präsidentin Hildegund Rüger

Bayerischer Landesfrauenrat, Newsletter November 2017

 

Der DEF Bayern ist Mitgliedsverband in der Evangelischen Frauenarbeit Bayern (EFB), diese ist Mitglied im Bayerischen Landesfrauenrat. Dessen Präsidentin Hildegund Rüger teilte diese „Gedanken“ mit im Rundbrief des LFR November 2017.
Quelle Text: Rundbrief des Bayerischen Landesfrauenrates, November 2017.
Quelle Bild: Abgabe der Parité-Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, H. Rüger ganz links. Pressekonferenz zur Klageeinreichung im Verein für Fraueninteressen, 1. Dezember 2016. Bayerischer Landesfrauenrat/Stadtbund Müchner Frauenverbände November 2016.

 

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