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Gewaltschutz – Gewalthilfe: Es ist noch Luft nach oben

In Deutschland kommt die Umsetzung der „Istanbul‑Konvention“ spürbar in Bewegung. Die neue Justizministerin Stefanie Hubig verfolgt das Ziel, den umfassenden Schutz vor Gewalt sowie eine verlässliche und gut erreichbare Gewalthilfe kräftig zu stärken. 

Gewalt gegen Frauen ist in einer Gesellschaft, die auf Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit baut, nicht hinnehmbar – sie stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Laut Kriminalstatistik 2025 wurden 328, also nahezu täglich ein Mädchen oder eine Frau getötet. Dabei ist nicht erfasst, wie viele dieser Fälle als Femizide – als Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist – einzuordnen sind. Bei einer hohen Dunkelziffer wurden im letzten Jahr – mit steigender Tendenz - 131.000 Sexualdelikte gemeldet.

Unstrittig ist, wie der Deutsche Juristinnenbund und die Frauenhauskoordinierungsstelle betonen, dass der bestehende Schutz für Frauen und Mädchen in Deutschland nicht ausreicht. Mit der aktuellen Justizministerin kommt die bereits 2018 ratifizierte „Istanbul‑Konvention“ nun stärker in den Fokus. Der Gewaltschutz wird breit diskutiert, und das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz verbessert die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen.

Das Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt soll künftig bedarfsgerecht ausgebaut werden. Überbelegte Frauenhäuser und regionale Versorgungslücken sollen der Vergangenheit angehören. Beratungsangebote werden erweitert, und Prävention – auch gegenüber gewaltausübenden Personen – soll dauerhaft verankert werden. Ein zentrales Stichwort ist dabei die Vernetzung.

Die Bundesländer sind verpflichtet, bis zum 28. Februar 2027 entsprechende fachliche Strukturen mit qualifiziertem Personal sicherzustellen. Wer die Debatten um den Doppelhaushalt in Bayern verfolgt hat, weiß, dass dafür 67 Millionen Euro vorgesehen sind. Das ist ein wichtiger Schritt, doch im europäischen Vergleich bleibt beim Gewaltschutz weiterhin Luft nach oben.

Österreich hat mit der Wegweiseregelung – der Täter muss die gemeinsame Wohnung verlassen – bereits vor 30 Jahren Gewaltschutzgeschichte geschrieben. Auch die Prävention richtet sich dort konsequent an die Täter. Die Salzburger Nachrichten berichten, dass es 2024 im Bereich Gewalt im privaten Umfeld „193 Fallkonferenzen, 14.582 Betretungsverbote und 12.534 Vorladungen zu Gewaltpräventionsgesprächen“ gab.

Nach mehreren Femiziden entfachte im September des vergangenen Jahres erneut die Diskussion um die elektronische Fußfessel. Die neue Justizministerin verwies dabei positiv auf das spanische Modell. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung elektronischer Aufenthaltsüberwachung und zur Stärkung der Täterarbeit wird vom Deutschen Juristinnenbund jedoch kritisch gesehen, weil er nicht so weit reicht wie das spanische Vorbild. Dort werden bereits ab der ersten Meldung von Partnerschaftsgewalt alle relevanten Informationen in das System VioGén des Innenministeriums eingespeist. Die Datenbank erfasst Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt, speichert Informationen zu Opfer, Täter, Polizeieinsätzen und weiteren Faktoren. Ein Algorithmus bewertet das Gefährdungspotenzial – ist es hoch, erhält die betroffene Frau umfassenden Polizeischutz. Mit diesen Maßnahmen und spezialisierten Gerichten konnte Spanien die Femizidrate um 23 Prozent senken.

Johanna Beyer

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