Forderung nach Mutterschutz für Selbstständige.
„Da sich der DEF generell für gleiche Rechte für Frauen in allen Lebensphasen einsetzt, unterstützten wir die Forderung, den Mutterschutz für Selbständige gesetzlich zu verankern“, so die DEF-Bundesvorsitzende Anna Kaib.
Seit 2019 befasst sich der Landesverband Bayern des DEF mit diesem Thema. Daher begrüßt er es sehr, dass der Bundesverband im Namen des DEF diese Initiative unterschrieben hat. Die gemeinsame Erklärung ist ein ermutigendes Signal für Frauen, die neue Wege gehen und sich selbstständig machen. Viele wünschen sich mehr Gründerinnen, dafür müssen aber auch die sozialstaatlichen Voraussetzungen, wie Mutterschutz für Selbstständige, geschaffen werden, damit junge Frauen nicht nur den Traum von Selbstständigkeit, sondern auch von Familie realisieren können.
Die Neuregelung des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat zwar den Geltungsbereich auf Schülerinnen und Studierende ausgeweitet, bleibt jedoch in der Logik des Arbeitsnehmerinnenschutzes. Aber die sozialpolitischen Errungenschaften des Mutterschutzes müssen für alle Frauen gelten.
Johanna Beyer

