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Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten

EAM || Informationen der Verbraucherzentrale NRW v. 24.4.2015

In einer Vollmacht kann ein Kunde oder User festlegen, was nach dem Tod mit seinem Account passieren soll.

Die Themen der digitalen Welt beschäftigen Verbraucher zunehmend in allen Lebensbereichen: durch die Nutzung der zahlreichen sozialen Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messaging-Diensten, den Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten. Hinzu kommen neue Entwicklungen etwa bei Fitness-Armbändern, sogenannten “wearables”, oder die Möglichkeiten, mit seinem Zuhause von unterwegs in Kontakt zu treten - Stichwort “Smart Home”.

Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine gern als “Gold des 21. Jahrhunderts” bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet oder das Profil gelöscht werden soll.

Sinnvoll ist, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.

 

Tipp

Unsere folgenden Tipps sollen helfen, alles Wesentliche zu bedenken und zu regeln:

• Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass!

• Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an!

• Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach!

• Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter! Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll!

• Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: Welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll!

• Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll!

• Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.

• Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben!

• Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben!

• Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten! Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben!

• Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten!

• Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passworte an! Auch Ihr Computer, Smartphone oder Tablet sollte nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

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Info: Digitaler Nachlass

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