Die besondere Situation und Rolle von Mädchen und Frauen auf der Flucht
„Im Jahr 2015 wurden 30,8 Prozent der Asylanträge von Frauen gestellt. Frauen fliehen im Familienverbund, mit Angehörigen oder Freunden oder auch als allein Reisende mit und ohne Kind/-er. Für Frauen ist Flucht beschwerlicher und gefährlicher als für Männer. Diejenigen, die sich doch auf den langen Weg machen, sind während der Flucht einem hohen Risiko von sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Für Frauen im Familienverbund bedeutet die oft monatelange Flucht häufig den Verlust ihres Familiengefüges, ausgelöst durch existenzielle Entbehrungen, lebensbedrohende Erfahrungen, Sorge um die Kinder, permanente Ohnmachtserfahrungen und völlig unklare Lebensperspektiven. Angekommen in Flüchtlingsunterkünften finden sie sich in einer Situation wieder, in der sie ihre Familienstruktur und ihr Leben im Familienverbund wieder aufbauen müssen“, erklärte die Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates, Hildegund Rüger, anlässlich der Veröffentlichung der jüngsten Stellungnahme „Familien auf der Flucht – die besondere Situation und Rolle von Frauen und Mädchen“ (im Volltext abrufbar unter http://www.lfr.bayern.de/aktuelles/stellungnahmen/neue/33647/index.php) des Ausschusses für Familienrecht/-politik im Bayerischen Landesfrauenrat.
Der Bayerische Landesfrauenrat hat in seiner aktuellen Stellungnahme eine Reihe von Forderungen aufgelistet. Er besteht unter anderem auf
- die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe bei der Erstanhörung und der Beurteilung der Asylanträge und die Berücksichtigung der Geschlechtsperspektive bei der Registrierung, der Verteilung und Betreuung;
- die Entwicklung und konsequente Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten, um dem Schutz vor Gewalt für Frauen in Flüchtlingsunterkünften sowohl präventiv als auch in aktuellen Bedrohungssituationen Rechnung tragen zu können;
- die separate Unterbringung allein erziehender und traumatisierter Flüchtlingsfrauen in getrennten Gebäuden oder Gebäudeteilen (abschließbare Räumlichkeiten, ausreichende Schutz- und Rückzugsräume und ausreichend Sanitäreinrichtungen);
- die Sicherstellung eines (klein-)kindgerechten Umfeldes in den Sammelunterkünften, in denen Familien oder Alleinerziehende untergebracht sind;
- die Sicherstellung der Einheit der Familien, des Schutzes von Kindern und der familiären Privatsphäre. Dazu gehört auch, dass der Familiennachzug zügig ermöglicht wird und Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland in deren Nähe untergebracht werden, sowie
- die Einrichtung spezieller Angebote der Sprachförderung, der beruflichen Beratung und der Bildung von Flüchtlingsfrauen.
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