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BGH Urteil: Voller Zugriff auf Facebook-Konto Verstorbener steht den Erben zu

EAM |

Neben „normalem“ Nachlass auch den Digitalen Nachlass regeln!

Pressemitteilung des DEF Bayern vom 21.7.2018

Karlsruhe/München - Als letzte Instanz hat der BGH zum „Digitalen Nachlass“ festgestellt, dass Erben auch der volle Zugriff auf das Facebook-Konto des Verstorbenen zusteht. Da private Briefe, Tagebücher vererbt werden können, müsse dies ebenso für den digitalen Nachlass gelten. Datenschutzrechte Dritter würden dadurch nicht verletzt. Das hatte Facebook als Grund angeführt, warum es den Erben keinen Zugriff gewähren wollte. Das berechtigte Interesse der Erben, in diesem Fall der Eltern des Mädchens, ginge den Interessen anderer vor.

Für uns, die wir auch NutzerInnen von Computern sind und daher in der einen oder anderen Form Nutzerkonten haben, bedeutet dies, dss wir neben dem „normalen“ Nachlass auch unseren „digitalen“ Nachlass rechtzeitig regeln.

Inge Gehlert

Landesvorsitzende

Siehe auch die Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern vom 13. 07. 2018 zum BGH Urteil zum Digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/bghurteil-erben-erhalten-zugang-zu-facebookkonto-27982

Foto: Landesvorsitzende Inge Gehlert/DEF

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