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Arbeit 4.0 - Auswirkungen der Digitalisierung auf das Familienleben

DEF |

Chancen der Digitalisierung müssen eingefordert werden

Stellungnahme des Bayerischen Landesfrauenrates

Digitalisierung ist ein Begriff, der mit vielen Verunsicherungen einhergeht. Gerade im Berufs-, aber auch im Familienleben. Daher hat sich auch der Landesfrauenrat  Bayern mit dieser Thematik befasst. Der Fachausschuss Familienrecht/ Politik, dessen Vorsitzende die DEF-Landesvorsitzende Inge Gehlert ist, hat nun diese Stellungnahme erarbeitet. Für Frauen und Mädchen kann die Digitalisierung Chancen beinhalten, sie müssen aber eingefordert werden und Frauen und Mädchen müssen diese Möglichkeiten auch aktiv mitgestalten und dürfen keine Scheu vor den technischen Voraussetzungen haben

Arbeit 4.0 – Auswirkungen auf das Familienleben

Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Arbeitswelt. Gerade im

Bereich der Arbeitswelt müssen die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen

berücksichtigt werden.

„Kinderbetreuung und die Pflege bedürftiger Angehöriger können vereinfacht werden. Doch

kann der Erwartungsdruck, immer und überall verfügbar sein zu müssen,

Entwicklungschancen von Frauen hemmen, da die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und

Pflege bedürftiger Angehöriger mit dem flexiblen Arbeitsmodell gut organisiert und

kommuniziert werden muss“, verdeutlicht die Präsidentin des Bayerischen

Landesfrauenrates, Hildegund Rüger.

Der Bayerische Landesfrauenrat fordert in seiner jüngsten Stellungnahme “Arbeit 4.0 –

Auswirkungen auf das Familienleben“ von der Gesellschaft, der Politik und den

Tarifvertragsparteien unter anderem:

• den Strukturwandel zu nutzen, um die Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt

auszubauen, u. a. durch eine bessere Verknüpfung zwischen bezahlter Erwerbsarbeit und

familiärer Arbeit für beide Geschlechter;

• das Konzept der „Kurzen Vollzeit“ (30 bis 32 Stunden) weiter zu verfolgen und damit

einen Kulturwandel in der Gesellschaft für alle (Männer und Frauen) herbeizuführen;

• die Sozialversicherungspflicht auf Solo-Selbständige auszuweiten, da neue Arbeitsplätze

als echtes Anstellungsverhältnis ausgestattet und die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen

eingehalten werden müssen;

• neue Führungsmodelle – partizipativ und auf Zeit – in den Betrieben zu etablieren, da die

Karriere nicht von Präsenzkultur abhängig sein darf.

Die Stellungnahme ist unter

www.lfr.bayern.de/aktuelles/stellungnahmen/neue/36965/index.phpabrufbar.

 

München, 22. November 2017

Hildegund Rüger

Präsidentin

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