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25 Jahre Beratungsstelle für Frauen in Geld- und Versicherungsfragen

DEF || Angela Sophie Brandt, Leiterin der Geschäftsstelle

Am 1. April 2015 konnte der Ortsverband Hannover auf das 25-jährige Bestehen der Beratungsstelle für Frauen in Geld- und Versicherungsfragen zurückschauen. Anlass einmal Revue passieren zu lassen, welche Beweggründe gab es für die Gründung einer solchen Einrichtung und wie haben sich die Rahmenbedingungen verändert? Es sollte im Sinne von Verbraucherbildung und mehr Transparenz mit der Beratungsstelle ein Informationsangebot für Frauen geschaffen werden; die Initiatorinnen hatten im DEF-Mitgliederkreis und in ihrer Umgebung oftmals Folgendes beobachtet: Trotz aller formalen Gleichheit bestand ein großer Beratungsbedarf für Frauen. Das trat besonders dann zutage, wenn die Ehemänner, die vorher die Geldangelegenheiten geregelt hatten, verstarben und die Witwen auf einmal auf sich alleingestellt, sich durch einen Berg von Papieren zu kämpfen hatten.

Heute, nach 25 Jahren, hat sich teilweise die Forderung nach mehr Transparenz erfüllt. Einerseits können Dank der Revolution des Internets viele Informationen schnell und zu jeder Tageszeit besorgt werden, andererseits liegt auch hier der Teufel im Detail. Aus dem Internet kann man in der Regel einen sehr guten Rundumblick erhalten, geht es jedoch um tiefer gehende Fragen, unter anderem um das sogenannte Kleingedruckte, ist auch heute eine persönliche Beratung notwendiger denn je. Hinzu kommt, nicht alle Menschen, insbesondere ältere Menschen, können mit den neuen Medien umgehen.

Ferner ist das Thema der Ver- bzw. Überschuldung ebenso aktuell wie vor 25 Jahren. Ab 2000 besteht die Möglichkeit der Privatinsolvenz. Wir helfen bei der Ermittlung und Erfassung sämtlicher Gläubiger, deren Forderungen, den Mahnstand und bereiten je nach Lage die gerichtliche Beantragung vor. Mit der Verwaltung während der folgenden sechsjährigen sogenannten „Stillhaltezeit“ betrauen wir die Zentrale Beratungsstelle des Diakonischen Werkes. Nach dieser Zeit kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Für Probleme sind wir jedoch weiterhin ansprechbar; bei Initiative zum ALG II, oder auch Hartz 4 genannt, ging der Gesetzgeber davon aus, diese Unterstützung solle in der Regel für eine Notlage sein, die nach etwa einem Jahr überwunden sein sollte. Stattdessen erleben wir: Wer einmal in Hartz 4 gerutscht ist, hat es schwer, wieder herauszukommen. In der Praxis erleben wir eine sich immer mehr verfestigende Armut. Es ist zu beobachten, dass es für viele Klienten schwer ist, während der Wohlverhaltensphase keine weiteren Schulden zu machen, z.B. bei Stromrechnungen oder Mieten. Stetig wachsen die Anfragen zu Tafeln und Essenausgaben.

Ein weiteres Thema, das an Aktualität nichts eingebüßt hat, betrifft das Thema der Altersvorsorge. Frauen, die längere Zeit wegen Kindererziehung oder wegen Pflege eines Angehörigen ganz oder teilweise auf Berufstätigkeit verzichtet haben, erhalten im Alter kaum eine ausreichende Rente. Selbst im glücklichen Falle einer Absicherung durch eine intakte Ehe mit einem gut verdienenden Ehemann besteht die Absicherung nur indirekt. Der Gatte möge lange leben, denn die „große“ Witwenrente von nur noch 60 Prozent oder weniger bedeutet oft ein Leben knapp über der Grundsicherung. Ein gesellschaftlicher Dialog ist notwendig, ob soziale Aufgaben weiterhin zunehmend „fremdorganisiert“ werden sollten, z.B. durch Kinderhorte oder Altersheime, damit Frauen in Vollzeit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen können, oder ob für diese Aufgaben eine solidarisch ausgerichtete Wertschätzung und Absicherung initiiert werden sollte.

Ferner informieren wir über Geldansparmöglichkeiten. Aufgrund kaum mehr vorhandener Zinserträge sind viele solide geglaubte Finanzanlagen auf ein enttäuschendes Niveau geschmälert worden. Ein bisher in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang. Als Alternative wird oft auf Immobilien oder Aktien verwiesen. In der Beratung wird ausgelotet, ob diese Angebote seriös sind und ob sie in der Lebenssituation der Anlegerin sinnvoll erscheinen. Hierzu werden die Verträge unter die Lupe genommen. Bereits vor 25 Jahren haben Verbraucherzentralen die mangelnde Beratungsqualität von Banken und Versicherungen moniert. Es ist zu beobachten, dass die Kundenorientiertheit und das Fachwissen der Bank- und Versicherungsangestellten auch aufgrund von der Geschäftsleitung geforderter Verkaufsabschlüsse noch weiter abgenommen haben; im Gegenzug sind Kundinnen und Kunden viel informierter. Für Detailfragen und spezielle Anliegen ist das persönliche Gespräch jedoch ebenso wichtig wie vor 25 Jahren. Bei tief greifenden Änderungen der Lebenssituation ist der Gesprächs- und Beratungsbedarf gerade in Zeiten zunehmender Vereinzelung höher denn je.

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DEF Ortsverband Hannover: 25 Jahre Beratungsstelle

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