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Zum Aschermittwoch: Wie muss Fisch gekennzeichnet sein?

AEH |

Wer Lachs, Forelle und Co. bewusst einkauft, kann einen nachhaltigen Fischfang unterstützen. „Bei der Kennzeichnung von Fisch im Handel sind bestimmte Informationen vorgeschrieben. Das gilt für tiefgekühlte Ware ebenso wie für Fisch, der frisch an der Bedientheke verkauft wird“, erklärt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Tiefkühlfisch, der vor dem Verkauf aufgetaut und dann wie ein frisches Produkt angeboten wird, muss mit dem Hinweis „aufgetaut" versehen sein.

 

Zu einer korrekten Kennzeichnung gehört die Handelsbezeichnung, wie beispielsweise Forelle, sowie der wissenschaftliche Name. Auch die Produktionsmethode wie Meeres-, Binnenfischerei oder Aquakultur ist anzugeben. Ebenso zu nennen ist die Fanggerätekategorie, etwa Schleppnetze, Haken oder Langleinen. Bei Seefisch muss das Fanggebiet erkennbar sein und bei Erzeugnissen aus Aquakultur das Land, in dem das Tier die letzte Entwicklungsphase durchlaufen hat. Einkaufsratgeber für nachhaltigen Fischkauf, zum Beispiel von Greenpeace oder dem WWF, informieren darüber, welche Fischarten bedroht und welche Fanggebiete leergefischt sind.

 

 

 

Marktplatz Ernährung - Forum der Verbraucherzentrale Bayern

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 13.12.2018

Die AEH ist Mitglied der Verbraucherzentrale Bayern.

Bild: Forelle Müllerin, Andreas Prinz, CC BY-SA 3.0

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