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Reisen in Zeiten von Corona zum Weltverbrauchertag 2021

AEH |

Gerade findet die Internationale Tourismusbörse in Berlin statt - online natürlich. Was ist bei Reisen in der Coronazeit zu beachten?

Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern, gibt zum Weltverbrauchertag wertvolle Hinweise:

Flug annulliert, Urlaub geplatzt und auf ihr Geld müssen die Betroffenen warten. Leider war das während der Pandemie kein Einzelfall. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 widmen sich die Verbraucherzentralen deshalb dem Thema „Reisen in Zeiten von Corona“.

Seit Beginn der Corona-Pandemie nahmen bei der Verbraucherzentrale Bayern die Beratungen zum Thema Reisen sprunghaft zu. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben schlechte Erfahrungen gemacht. Rückzahlungen der Reiseveranstalter und Airlines blieben aus. Gutscheine oder Umbuchungsoptionen waren nicht zu gebrauchen. Und einige Reiseveranstalter verlangten unzulässige Storno-Entgelte. „All das verärgert und zerstört das Vertrauen, für die Leistung bereits weit im Voraus zu zahlen, sagt Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern.

Zinkeler stellt die Vorkasse-Praxis in Frage und fordert zum Schutz der Verbraucher: „Es muss gesetzlich geregelt werden, dass der Reisepreis frühestens bei Reiseantritt und der Flugpreis frühestens bei Flugantritt fällig wird.“ Der bayerische Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betont: „Verbraucher brauchen eine sichere Rechtsposition. Neben einer Insolvenzabsicherung bei Flugreisen sollten wir ergänzend über intelligente Treuhandlösungen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Flügen nachdenken. Das könnte dafür sorgen, dass etwaige Rückzahlungsansprüche der Kunden besser abgesichert sind.“

Vorauszahlungen vermeiden

Wer derzeit das finanzielle Risiko verringern möchte, sollte laut Verbraucherzentrale eher spontan buchen und erst kurz vor Reisantritt bezahlen. Wichtig ist dabei eine klare schriftliche Regelung für den Fall eines Lockdowns, eines Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. Viele Betroffene hatten sich zum Beispiel im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten. „Mit klaren Vereinbarungen lassen sich Rechtsstreitigkeiten und unerwartete Kosten vermeiden“, so Marion Zinkeler.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 11.3.2021. Die AEH ist Mitgliedsverband der Verbraucherzentrale Bayern.

 

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