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Noch viel Luft nach oben - 20 Jahre Bayerisches Gleichstellungsgesetz

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Vor 20 Jahren erhielt Bayern sein Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst. Das Jubiläum wird vielerorts begangen, bei den Fraktionen im Bayerischen Landtag etwa, oder bei einem großen Festakt im Hubertussaal von Schloss Nymphenburg. Stets wird damit die kritische Bestandsaufnahme für Gegenwart und Zukunft verbunden, denn: Da ist noch viel Luft nach oben!

Der Bayerische Landesfrauenrat schreibt hierzu:

vor 20 Jahren ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst befindet sich auf einem guten Weg, gleichwohl ist hier noch viel Luft nach oben! Trotz hohem Anteil weiblicher Beschäftigter haben immer noch Männer das Sagen, wenn es um Führungspositionen geht. So hat der Fünfte Bericht zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz ergeben, dass der Frauenanteil in Führungspositionen zwar stetig steigt – aber nur sehr langsam. Der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns hat sich deutlich erhöht. Beim Freistaat Bayern ist er zwischen 2004 und 2014 von 48,4 Prozent auf 52,4 Prozent angestiegen. Auch der Frauenanteil in Führungspositionen hat im Laufe der Jahre weiter zugenommen. 2014 lag dieser in der Verwaltung des Freistaates Bayern bei 37,4 Prozent, während er zehn Jahre zuvor erst 22,9 Prozent betrug. Rechnet man aber den Schulbereich heraus, liegt der Frauenanteil 2014 nur bei 24,7 Prozent. Interessant ist auch, dass weibliche Führungskräfte seltener Kinder als männliche Führungskräfte haben. Bei Frauen in Führungspositionen liegt der Mütteranteil bei 62,4 Prozent, der Väteranteil bei männlichen Führungskräften liegt hingegen bei 81,2 Prozent.

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Um die Geschlechtergerechtigkeit weiter zu voranzubringen, hätte sich auch der Bayerische Landesfrauenrat eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gewünscht. Nachholbedarf gibt es nicht nur bei Frauen in Führungspositionen, sondern auch bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten oder bei der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Denn nicht alle der gesetzlich verpflichteten Dienststellen in der öffentlichen Verwaltung haben ein Gleichstellungskonzept und nicht alle bestellen eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten. Die von der Opposition geforderten Gesetzesänderungen, wie beispielsweise die Stärkung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten, wurden von der CSU-Mehrheit im Landtag dennoch abgelehnt. Anstelle einer Gesetzesnovellierung soll nun jedes Ressort Zielvorgaben entwickeln, um wieviel es den Frauenanteil in Führungspositionen bis 2020 erhöhen will. Ob diese freiwilligen Maßnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten. Wir werden die Entwicklung genau im Auge behalten.

Den Fünften Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern können Sie abrufen unter http://www.stmas.bayern.de/imperia/m...bericht.pdf.

 

Quelle: Newsletter des LFR Bayern

 

 

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