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Inkassoschreiben – Wie verhält man sich richtig?

AEH |

Verbraucherzentrale Bayern gibt hilfreiche Tipps

Die AEH ist Mitglied der Verbraucherzentrale Bayern (VZ). Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise, wie man sich bei einem Inkassoschreiben verhält. Obwohl seit 1. Oktober die Inkasso-Reform gilt, ist immer noch speziell bei Internetkäufen Vorsicht geboten.  Hier ein Interview mit Dr. Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht der VZ Bayern:

Post vom Inkassounternehmen! Viele Verbraucherinnen und Verbrauchern reagieren in dieser Situation nervös und sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen: Zahlen oder den Brief besser ignorieren? Rechtsexpertin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Inkassorechnungen. Außerdem verrät sie, woran man unseriöse Unternehmen erkennt.

Frau Halm, was sind Inkassounternehmen eigentlich und was machen sie genau?

Inkassounternehmen treiben für einen Dritten, zum Beispiel für einen Online-Händler, Forderungen ein. Das heißt, wenn ich etwas bestelle und das nicht bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt bezahle, leitet der Händler diesen Vorgang an ein Inkassounternehmen weiter. Das Inkassounternehmen kümmert sich dann darum, dass die Rechnung bezahlt wird. Leider arbeiten bei weitem nicht alle Inkassodienstleister seriös.

Wie erkennt man ein unseriöses Inkassounternehmen?

Grundsätzlich müssen Inkassounternehmen registriert sein. Das kann jeder selbst im Rechtsdienstleistungsregister unter rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen. Ist das Unternehmen nicht registriert, ist das ein sicheres Zeichen, dass man es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat. Ist der Inkassodienstleister registriert, bedeutet das aber leider nicht immer, dass dieser vertrauenswürdig ist. Seriöse Inkassounternehmen erkennt man vor allem daran, dass sie in ihrer Rechnung alle Informationen zu ihrer Forderung klar und nachvollziehbar darstellen. Hat ein Verbraucher weitere Fragen zum Vorgang, werden ihm diese beantwortet. Auch auf Einwände gehen seriöse Dienstleister ein.

Wie verhält man sich am besten, wenn ein Inkassoschreiben kommt?

Als Erstes sollte man prüfen, ob die eigentliche Forderung überhaupt berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, sollte auf keinen Fall gezahlt werden. Stattdessen empfiehlt es sich gegenüber dem Gläubiger und dem Inkassobüro sofort zu widersprechen. Hat man eine Rechnung tatsächlich übersehen, ist es ratsam zügig zu zahlen. Dadurch können sich die Inkassokosten verringern. Wer sich unsicher ist, ob die Forderung seine Richtigkeit hat, kann das auch ganz unkompliziert über den Inkasso-Check der Verbraucherzentralen prüfen. Das Online-Tool ist kostenlos und man findet es auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check-start.

Nach unseren Erfahrungen passiert es leider immer wieder, dass unseriöser Inkassounternehmen Verbraucher bedrohen und unter Druck setzen. Hier kann ich nur raten, die Ruhe zu bewahren! Inkassomitarbeiter muss man nicht in die Wohnung lassen und auch der Gerichtsvollzieher steht nicht sofort vor der Tür.

Am 1. Oktober ist die neue Inkasso-Reform in Kraft getreten. Hat sich dadurch für Verbraucher etwas verbessert?

Die Inkasso-Reform hält leider nicht was sie verspricht. Zwar werden an einigen Stellen die Inkassokosten gesenkt, aber das Grundproblem löst die Reform nicht. Inkassodienstleister können immer noch zu hohe Gebühren für ihre Tätigkeit verlangen. Die Kosten sind für Betroffene zudem kaum nachvollziehbar. Leider wird diese Reform nicht verhindern, dass unseriöse Inkassodienstleister weiterhin Kasse auf Kosten von Verbrauchern machen können.

(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 26.10.2021)

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