Zum Hauptinhalt springen

Frauen und Berufstätigkeit - vor hundert Jahren und mehr

AEH || Hannelore Täufer

Frauenarbeit und Frau und Berufstätigkeit wurde schon immer aus einem anderen Blickwinkel gesehen als die Arbeit von Männern. Selbstverständlich, wenn Männer arbeiten, fließt dafür Arbeitslohn. Frauen arbeiteten grundsätzlich im eigenen Haushalt und wenn „bezahlte Arbeit“ angenommen wurde, ist das immer unter dem Blick des „Dazu-Verdienstes“ gesehen wor­den. Das war früher so und ist leider auch in vielen Köpfen heute noch so.

Blicken wir mehr als 100 Jahre zurück, hat „bezahlte“ Frauenarbeit als Fabrikarbeiterin so ausgesehen:

Frauenarbeit konzentrierte sich auf bestimmte Indus­triezweige. An erster Stelle die Textilindustrie (Augs­burg und Oberfranken), dann folgte Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe, die Nahrungs- und Genussmittel­industrie, wenige waren in der Metallverarbeitung be­schäftigt (z. B. in Nürnberg bei der Spielwarenher­stellung und in der Fabrikation von Drähten und Drahtgespinsten). In der Oberpfalz bot die Porzellan- und Glasindustrie Arbeit für Frauen, in Amberg gab es Emailwarenfabriken.

Frauen verrichteten ungelernte und angelernte Hand­arbeit – außerhalb der unmittelbaren Produktion und über alle Industriezweige hinweg Sortieren, Zählen, Verpacken und ähnliche Hilfsarbeiten. Ab der Jahr­hundertwende wurden Frauen im Metallbereich auch bei einfachen Arbeiten an Maschinen, wie Stanzen, Pressen, Bohren oder Fräsen, eingesetzt.

Eine Aus- und Fortbildung oder selbst ein bestimmter Berufswunsch war für Frauen in vielen Bereichen nicht vorgesehen und auch nicht gewünscht. Frauen blieben die Arbeitsplätze verschlossen, die von der „Qualifikation“ als „männlich“ eingestuft wurden. So schrieben Unternehmer im Ersten Weltkrieg: „Für sie als Unternehmer sind Frauen ungeeignet zu Arbeiten, die ‚organisatorische Begabung‘, ‚Geistesgegenwart (…) wie z.B. die Apparatebedienung in der chemi­schen Großindustrie‘ und überhaupt eine spezielle fachlich geschulte technische Intelligenz verlangen.“

Diese Ignoranz zeigte sich den Fabrikarbeiterinnen täglich bei der Arbeit. In der Hierarchie waren sie die letzten. Selbst ungelernte männliche Arbeiter wurden besser geachtet. Frauen wurden nicht nur unter den männlichen Arbeitern eingestuft, sondern waren zusätzlich den Machtbefugnissen der im Allgemeinen männlichen Vorgesetzten unterworfen.

In einem Zeitungsbericht aus dem Jahr 1911 aus Augsburg heißt es: „Eine widerliche Szene spielte sich am Samstagvormittag in der Mechanischen Spinnerei und Weberei am Sparrenlech vorm. Kahn und Arnold ab. Infolge eines an sich unbedeutenden Vorkomm­nisses wurde eine Arbeiterin von dem Obermeister … derart ins Gesicht geschlagen, daß sie zu Boden stürzte und das Blut aus Mund und Nase strömte“ (zit. Nach Elisabeth Plößl: Weibliche Arbeit, S. 258).

Durch die Art der zugeteilten Arbeiten, unbezahltes Wartenlassen auf Arbeit, durch Strafen und nicht kon­trollierbare lohnschädigende Maßnahmen konnte der Vorgesetzte nach Belieben die materielle Lage der Arbeiterinnen beeinträchtigen – bis hin zur existenz­bedrohenden Entlassung. Ihre Abhängigkeit vom Lohn zwang die Frauen stillzuhalten und sich zu unterwerfen. Nicht selten gingen sie mit Angst zur Arbeit.

Sexuelle Übergriffe und Belästigungen im Betrieb gehörten als Machtausübung über untergeordnete Frauen in eine Reihe mit einer demütigenden Um­gangssprache. So mussten die Frauen die Männer mit „Sie“ und „Herren“ anreden. Frauen selbst wurden als Weiber und Huren tituliert. Ging eine Arbeiterin auf „das Geschäft“ mit dem Meister ein, bekam sie besser bezahlte Arbeit, erleichterte Arbeitsbedingungen, wurde weniger kontrolliert und erhielt eine bevor­zugte Stellung unter den Kolleginnen. Weigerte sie sich, erwartete sie Schikane, noch schlechtere Arbeits­bedingungen, und sie konnte letztendlich nur noch den Betrieb von sich aus verlassen. Ein schlechter Start in einem neuen Betrieb – wenn sie überhaupt andere Arbeit fand.

Grundlage der obigen Informationen war das Buch Frauenleben in Bayern der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, A/77.

Hannelore Täufer

 

Bildquelle: wikimedia.org

Zurück

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da!

Deutscher Evangelischer Frauenbund Landesverband Bayern e. V.

Geschäftsstelle
Kufsteiner Platz 1
81679 München

Tel.: 089 /98 105 788
Fax: 089 /98 105 789

info(at)def-bayern.de

Bankverbindung: Evangelische Bank
IBAN: DE19 5206 0410 0003 5080 56
BIC:    GENODEF1EK1

Hausbüro (Vermietungen)
Termin vereinbaren: Tel. 0176 / 577 67 668

Bürozeiten:

Mo,Mitt.,Do:8.00 bis 16.00 Uhr
Di: 8.00 bis 13.00 Uhr
Fr.8.00 bis 13.00 Uhr

Geschäftsführende Vorständin: 
Katharina Geiger
katharina.geiger(at)def-bayern.de

Geschäftsstelle:
Büroleiterin Maren Puls
info(at)def-bayern.de

Hausbüro (Vermietungen)
Hausmutter Sigrid Fernando
hausbuero(at)def-bayern.de

Pflichtangaben

Seit 2009 ist der Landesverband nach dem Qualitätsmanagementsystem QVB zertifiziert. http://www.procum-cert.de/