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Frauenrechte in Deutschland - ein langer und mühsamer Weg

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Im Mai konnten wir zweimal Geburtstag einer deutschen Verfassung feiern. Mit einem großen Festakt wurde an die Versammlung am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche gedacht, wo die erste Deutsche Nationalverfassung vor 175 Jahren verabschiedet worden war.

Leider trat sie nie in Kraft. Sonst hätten wir vielleicht wie in Großbritannien eine konstitutionelle Monarchie, was die Paulskirchenverfassung vorsah. Aber es ist anders gekommen und die Monarchie wurde nach dem 1. Weltkrieg im Deutschen Reich abgeschafft.

Nach dem 2. Weltkrieg trat dann das Grundgesetz in Kraft, das heuer seinen 74. Geburtstag feiert - in kleinem Rahmen. In dieses Grundgesetz sind aber viele Gedanken der Paulskirchenverfassung hineingeflossen. Freiheit und Demokratie waren wesentliche Bausteine, die das Zusammenleben der Bürger und Bürgerinnen bestimmen sollten. Wichtig waren den Vätern, Mütter gab es nicht, der Paulskirchenverfassung die Glaubens-, Gewissens- und Vereinigungsfreiheit. Sie forderten außerdem Meinungs- und Pressefreiheit und standen auch für die Gewaltenteilung. Das Reichsgericht sollte jeder Bürger anrufen können, der sich in seinen Grundrechten verletzt sah. Das waren für die damalige Zeit weitreichende Regelungen, die die Macht der bisher herrschenden Klasse in hohem Maße eingeschränkt hätte. Damit konnten sich die Fürsten nicht einverstanden erklären. Aber in einem Punkt waren die Verfasser in ihrer Zeit verhaftet. Das Wahlrecht sollte nur Männern ab 25 Jahren zustehen. Frauen hatten weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Da hat sich die Zeit bis zur Einführung des Grundgesetzes zum Besseren gewandelt. 

Aber was macht die Paulskirchenverfassung trotzdem auch heute für Frauen interessant und wichtig? Das ist das Recht der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Diese Rechte waren nicht auf Männer beschränkt. Damit wurde die Öffnung zu Zusammenschlüssen mit Eigenverantwortung möglich.

Es gab noch kein einheitliches Deutsches Reich, sondern Königreiche und Herzogtümer, die ihre eigene Gesetzgebung hatten. Und so fanden einige Artikel aus der Paulskirchenverfassung Eingang in die Länderverfassungen, so auch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Neben den politischen Parteien schlossen sich unter anderem bürgerliche Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Inspiriert durch die Suffragetten-Bewegung kämpften auch in Deutschland Frauen für das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Ein anderes Ziel war die Chancengerechtigkeit bei der Bildung. Die Frauen wollten Abitur machen können und zum Studium zugelassen werden, damit sie einen Beruf ergreifen und auf eigenen Füßen stehen konnten. Im Jahr 1865 gründete sich zunächst der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) und danach der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) als Dachverband der inzwischen existierenden Frauenverbände. Als bewusst protestantischer Frauenverband wurde 1899 in Kassel der Deutsch Evangelische Frauenbund gegründet, der sich stets zur bürgerlichen Frauenbewegung bekannte.

Die Zeit war reif für neue Entwicklungen. Das Rad ließ sich nicht wieder zurückdrehen. Aber wie heute ging es auch damals nur in Trippelschritten bei den Frauenrechten vorwärts. Es sollte noch 100 Jahre dauern, bis man von Gleichberechtigung sprechen konnte. Aber die Emanzipation der Frauen hatte mit der Paulskirche begonnen. Und Deutschland war nicht das einzige Land, in dem sich die Bürger und Bürgerinnen emanzipierten und aus der Bevormundung der herrschenden Männer lösen wollten. Bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern können wir versuchen, mehr Frauen in das Maximilianeum zu wählen, um so der Parität näher zu kommen.

Unsere Freiheit und die Demokratie sind wichtige Errungenschaften, für die wir uns alle engagieren müssen. Sie sind nicht selbstverständlich, wie wir in der Welt erleben.

Inge Gehlert
Verwaltungsratsvorsitzende

 

 

 

 

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