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Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und der 23. Mai als ein Feiertag

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." - Am 23. Mai 1949, also heute vor 67 Jahren, gelang es der Kasseler Juristin Elisabeth Selbert, diesen Grundsatz als ein einklagbares Recht in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, aufnehmen zu lassen. Dabei geholfen hatten ihr nicht etwa die eigenen Genossinnen und Genossen, auch nicht die neben ihr noch drei weiteren Frauen im Parlamentarischen Rat, die diese Verfassung berieten und beschlossen, sondern viele viele Frauen landauf landab, die Selbert mit einer Unzahl von Vorträgen bei Frauenverbänden erreichte. Auch die Gewerkschafterinnen unterstützten das Anliegen, Selbert nutzte vor allem auch die damals modernste Technik: Sie hielt Rundfunkansprachen an die Frauen in Deutschland, und forderte sie alle auf, dem Parlamentarischen Rat zu schreiben, der Grundsatz solle in die Verfassung aufgenommen werden. So konnte sie mit Einsatz der damals neuen Medien ihre Wirkung vervielfachen.

Ein Roll back für die Frauen war zu befürchten

Das, was die Frauen nach Kriegsende und in der beginnenden Bundesrepublik erwartete, bezeichnet man heute modern und englisch als ein Roll back: Das Zurückdrängen der Frauen aus dem Arbeitsleben und aus der erzieherischen Verantwortung, zurück auf ein Niveau, dass sie auf die Rolle als Mutter und Ehefrau reduzierte. Es war ein schwerer Rückschlag, denn schon im Ersten Weltkrieg und der nachfolgenden Weimarer Republik hatten Frauen sich Positionen im Öffentlichen Leben erkämpft, waren gebildet, waren Richterinnnen, Professorinnen und Politikerinnen, taten in den Ministerien Dienst und und und. All diese schwer erkämpften und stets männlich eingehegten und dominierten Chancen wurden ihnen durch die nationalsozialistische Gesetzgebung genommen.

Dann trugen die Frauen notgedrungen die Last, für das Leben und Überleben zu sorgen. Auf der Flucht oder in den zerstörten Städten, Frauen taten mit Zähigkeit und Tüchtigkeit das Notwendige, damit es weitergehen konnte.

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So, das sollte es nun, nach dem totalen Zusammenbruch und bei der Planung für ein neues und besseres Land gewesen sein? Nun sollten sie wieder, vor allem im Famlienrecht, auf die Stufe des Kaiserreiches, das den Ersten Weltkrieg nicht überlebt hatte, reduziert werden?

Elisabeth Selbert sichert den Frauen die Zukunft

Selbert war Famlilenanwältin: Sie wusste, warum sie sich so für den Rechtsanspruch der Frauen auf Gleichstellung einsetzte. Und es war kühn, den Gleichheitsgrundsatz im Grundrechteteil des Grundgesetzes verankern zu wollen. Es war ein hartes Stück Arbeit, dass es ihr mit Hilfe der tausenden Briefe und Postkarten von Frauen an den Parlamentarischen Rat gelang, dieses Ziel zum Wohl der Frauen und für ihre Zukunft in unserem Land zu erreichen.

Es ist ein Glücksfall für die Frauen in Deutschland gewesen. Wir wissen aber auch: Das Glück ist bei den Tüchtigen. Also sollten sich die Frauen jetzt überlegen, ob es sich nicht immer noch und immer wieder dafür lohnt, den einmal erkämpften Gleichheitsgrundsatz mit Leben zu erfüllen und zu kämpfen für die Quote in Führungspositionen, für mehr Zeit von Eltern, die das möchten, für keinen Zwang für die, die das nicht möchten, für mehr Geld, eine ordentliche Rente, von der frau auch leben kann, für das Fortkommen von Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, für Parité – es gibt genug gute Gründe!

Der 23. Mai sollte ein Feiertag werden – um die Demokratie zu stärken

Aber heute, am Verfassungstag, gilt es auch, einmal dankbar zu sein für über siebzig Jahre und zwei oder drei Generationen ohne Krieg in Deutschland und Europa. Für einen Rechtsstaat, der so stabil ist, dass er uns und auch anderen Frieden und Sicherheit und auch Schutz vor Verfolgung bieten kann. Vielleicht sollte der 23. Mai als Tag des Grundgesetzes ein gesetzlicher Feiertag werden, um die Demokratie und die Werte, auf denen wir unser Zusammenleben aufgebaut haben, durch Gedenken zu stärken. Das wäre eine gute Idee.

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