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70 Jahre Grundgesetz

DEF |

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat unterzeichnet.

Dieses Grundgesetz ist etwas Neues, denn in seiner Präambel berufen sich die Verfassungsväter und –Mütter auf ihre Verantwortung vor Gott und treten für ein vereintes Europa ein um dem Frieden zu dienen.  Dem Parlamentarischen Rat ist bewusst, dass dieses West-Deutschland nur bestehen kann, wenn die Nachbarstaaten und die Alliierten das Land wieder in die Völkergemeinschaft aufnehmen.

Mit seinen Grundrechten, die auf den allgemeinen Menschenrechten beruhen, gibt das Grundgesetz allen Bürgern weitgehende Freiheitsrechte, die für eine Demokratie notwendig sind.  

Dieses Grundgesetz gibt den Frauen einen Rechtsanspruch auf die Gleichberechtigung. Für die Umsetzung mussten die Frauen dann selber sorgen. Viele Jahrzehnte dauerte es, bis die Frauen auch im Bürgerlichen Gesetzbuch als gleichberechtigte Partnerin in Ehe und Familie anerkannt wurden. Vor dem Gesetz sind wir gleich, aber die Realität sieht häufig noch anders aus.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch die Vertretung in den Parlamenten, heute mit „Parite“ bezeichnet, das sind noch Wunschvorstellungen, an denen wir weiter arbeiten müssen und werden.

Aber wir haben Verbündete, in den Frauenräten, sei es Land oder Bund, in den Parteien, aber auch bei vielen anderen Frauenorganisationen, wie der EFB, dem KDFB, um nur einige zu nennen.

Nachdem wir 100 Jahre Frauenwahlrecht gefeiert haben, wollen wir jetzt unseren Verfassungsmüttern danken, dass sie es geschafft haben, die Gleichberechtigung im Grundgesetz zu verankern. Damit ist uns ein Instrument in die Hand gegeben, dass wir unsere Rechte gegenüber dem Staat aber auch gegenüber Dritten einklagen können. Als Frauenverband werden wir uns weiterhin bemühen, die volle Verwirklichung dieser Gleichberechtigung zu erreichen.

Inge Gehlert,

Vorsitzende DEF, LV Bayern

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Bildquelle: Tim_Reckmann_pixelio.de

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